Bürgerrechte
“Auch in einer stabilen Demokratie bedarf es treuer Wächter, die der Politik Paroli bieten, wenn diese in Zeiten der Krise versucht ist, den liberalen Rechtsstaat in seinem Kernbestand einzuengen.”
Jutta Limbach, Präsidentin a.D. des Bundesverfassungsgerichts
Was unterscheidet einen Rechtsstaat von einem Unrechtsstaat? Das Rechtstaatsprinzip begrenzt die Staatsgewalt, bindet Macht an Recht und schützt die BürgerInnen vor Willkür. Im Mai 2009 wurde unser Grundgesetz 60 Jahre alt. In unsicherer Zeit wurden von den Vätern und Müttern unserer Verfassung elementare Grundrechte geschaffen, die heute leider immer wieder offen in Frage gestellt werden. Der Rechtsstaat sei angesichts der Terrorgefahr hilflos geworden und müsste relativiert werden – so die Begründung etlicher SicherheitspolitikerInnen bei ihren Gesetzesinitiativen, die vermeintlich mehr Sicherheit schaffen.
Was sich anhört wie staatstheoretische Allgemeinplätze, bestimmt ganz konkret die realpolitischen Sicherheitsdebatten seit dem 11. September 2001. Immer wieder greift der Gesetzgeber die Prinzipien unserer Verfassung an. Mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren zum Lauschangriff, zum Luftsicherheitsgesetz, zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, zur online-Durchsuchung oder zum KFZ-Scanning wird deutlich – es geht um das “who is who” aus dem Wertekanon der Grundrechte: Menschenwürde, informationelles Selbstbestimmungsrecht, Privatheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Rechtsschutz, Verhältnismäßigkeit und so weiter. Die Liste der unzulässigen Grundrechtseingriffe des Gesetzgebers ist lang und wirft zu Recht die polemische Frage auf, ob der Rechtsstaat aus Angst vor dem Tod schleichend Selbstmord begehen will.
Auch auf Landesebene verstärken die Forderungen nach mehr Videoüberwachung und mehr Kompetenzen für Polizei und Verfassungsschutz die Tendenz, die BürgerInnen unter Generalverdacht zu stellen und unseren Rechtsstaat zu einem Präventionsstaat umzubauen, der zum Schutz alle seine BürgerInnen möglichst umfassend überwacht.
Vielleicht leben wir tatsächlich sicherer, wenn bei Geburt unser DNA-Code vorsorglich gespeichert wird, unsere biometrischen Daten wie der Fingerabdruck in Zentraldateien gesammelt sind und unsere Telekommunikationsdaten monatelang gespeichert werden – es könnte ja sein, dass sie zu Ermittlungszwecken mal gebraucht werden! Aber ist das noch der Staat, in dem wir leben wollen? Nein – der starke Staat ist immer auch ein Staat, der seinen BürgerInnen offen und nicht mit Misstrauen gegenübertritt und der die Menschen- und Bürgerrechte als Garanten und nicht als Gefährdung der Inneren Sicherheit betrachtet. Man verteidigt die Freiheit eben nicht mit deren Einschränkung, und der Präventionsstaat widerspricht den Grundprinzipien des Rechtsstaats.